Bild Biertor Cham

Mitgliedschaft

Welche Vorteile bringt mir eine Mitgliedschaft beim BWE?

Was der Verband will - wie der Verband Ihnen hilft

Durch Experten des BWE wurden im vergangenen Jahr in unserem Landkreis zahlreiche Beratungen durchgeführt.

Auf den Seiten dieser Homepage finden Sie weitere Informationen über unseren Aufgabenbereich, unser Anliegen und die Vorteile für Sie als Mitglied.

zum Beitrittsformular

 

Aufgaben und Leistungen des BWE

Neben dem Ziel echter Vermögensbildung durch Schaffung von Immobilieneigentum, sieht der Verband seine besondere Aufgabe in aktiver Verbraucherinformation und bestmöglichem Verbraucherschutz.

Die Tätigkeit des Verbandes umfasst die Beratung und Betreuung seiner Mitglieder in allen Fragen des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums in rechtlicher, bautechnischer und steuerlicher Hinsicht sowie im Versicherungs- und Finanzierungsbereich.

 

Wer kann BWE-Mitglied werden?

Mitglied kann jeder werden, der Wohnungs-, Haus- oder Grundeigentümer ist oder werden will, auch Nießbraucher und Erbpachtberechtigte.

Ebenso können Wohnungseigentümergemeinschaften und juristische Personen Mitglied werden.

 

Der Mitgliedsbeitrag:

Der Mitgliedsbeitrag für eine Wohneinheit beträgt pro Kalenderjahr € 48,00 und je € 12,00 für jede weitere Wohneinheit, zuzüglich einer einmaligen Aufnahmegebühr von € 20,00. Eine Wartezeit nach Eintritt in dem Verband besteht nicht.

Der Jahresbeitrag von € 48,00 enthält den Bezugspreis für die Zeitschrift „WOHNUNG & HAUS".

Wird eine Wohnungseigentümergemeinschaft Mitglied, so wird diese wie ein Eigentümer behandelt.
In solchen Fällen beträgt der Beitrag für die 1. Wohnung pro Kalenderjahr € 48,00 und für jede weitere Wohnung
€ 12,00.
Besteht die Gemeinschaft z. B. aus 10 Wohnungen, so beläuft sich der jährliche Beitrag auf € 156,00.

 

Wie erfolgt die Beratung?

Es ist empfehlenswert, sich - zur Vermeidung von Wartezeiten - bei seinem Kreisverband telefonisch mit Angabe des Beratungsthemas, anzumelden.
Bitte bringen Sie die einschlägigen schriftlichen Unterlagen (Verträge, Urkunden, Pläne etc.) zur Beratung mit.

Der Berater steht Ihnen zu den Beratungszeiten oder nach Vereinbarung für persönliche Gespräche zur Verfügung.
Dabei erfolgt auch die Einsicht in die entsprechenden Unterlagen.